IMU-Grundsteuer in Italien. Für wen fällt sie an?

IMU-Grundsteuer, die „Imposta Municipale Unica“

Die IMU ist eine kommunale Steuer, die Gemeindesteuer in Italien, die auf den Besitz von Gebäuden, einschließlich Wohn- und Gewerbeimmobilien, sowie auf landwirtschaftliche Flächen erhoben wird.
Eingeführt 2011, basiert sie auf dem Wert der Immobilie und dem Steuersatz der jeweiligen Gemeinde. Sie spielt eine wichtige Rolle im italienischen Steuersystem, da die Einnahmen aus der IMU der Finanzierung lokaler öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen dienen.

In diesem Beitrag erklären wir im Detail , wann sie fällig ist, wie man sich befreien lassen kann und wie sie berechnet wird.

Die IMU trat im Jahr 2012 an die Stelle mehrerer zuvor existierender Steuern, darunter die ICI (Imposta Comunale sugli Immobili) und die IRPEF (Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche). Die IMU betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien und hat zum Ziel, Einnahmen für die lokalen Behörden zu generieren.

Die IMU wird auf alle Immobilien in Italien erhoben, einschließlich Wohnungen, Häusern, Villen, Grundstücken, Geschäftsgebäuden und Fabriken. Sowohl Eigentümer als auch Nutznießer von Immobilien müssen diese Steuer entrichten. Es ist wichtig anzumerken, dass die IMU unabhängig davon fällig ist, ob die Immobilie vermietet, genutzt oder leer steht.

Oft erreicht uns die Frage, wann die IMU-Zahlung fällig ist und ob Voraussetzungen für eine Befreiung dieser Steuer gegeben sind.

Wann wird die IMU gezahlt?

Die IMU-Zahlung in Italien ist in der Regel zweimal im Jahr fällig. Die genauen Zahlungsfristen können von Gemeinde zu Gemeinde variieren, daher ist es wichtig, die spezifischen Vorgaben Ihrer Gemeinde zu überprüfen. Normalerweise sind die Zahlungsfristen im Juni und im Dezember.

Decreto Imu“ (D.L. 201/2011)

Diese Regelung wurde 2011 erlassen und trat  2013 in Kraft. Seitdem gilt, dass auf Immobilien, die als Hauptwohnsitz gelten (keine Luxusimmobilien!), keine IMU fällig ist. 

Die genauen Kriterien für die Definition eines Hauptwohnsitzes und einer Luxusimmobilie können je nach Gemeinde variieren, da die Kommunen das Recht haben, ihre eigenen Bestimmungen festzulegen.

Welche Immobilien sind IMU-Steuer-befreit?

  • Hauptwohnsitz
  • Genossenschafts-Immobilien 
  • Sozialwohnungen
  • Immobilien gemeinnütziger Zwecke
  • Historische Denkmäler und kulturelle Stätten
  • Wohnungen italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
  • Wohnungen von Menschen, die in Pflegeheimen leben
  • Eine Wohnung, die gemeinsames Eigentum während einer Partnerschaft war und einem dieser Partner nach der Trennung zugesprochen wurde
  • Immobilien von Militär-Angehörigen
  • Kircheneigentum, in dem Gottesdienste geführt werden

Hauptwohnsitz
Die Immobilie, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz in Italien haben (Prima Casa) ist befreit von der IMU.

Das heißt, zuerst muss das Haus Ihr gemeldeter Wohnsitz sein und leben dauernd dort. Außerdem darf die Immobilie nicht als Luxusimmobilie eingetragen sein, geschweige denn ein Schloss oder eine Villa sein.

Sozialer Wohnungsbau

Immobilien, die für sozialen Wohnungsbauprojekte genutzt werden, können von der IMU befreit sein. Dies gilt in der Regel für Wohnungen oder Wohnanlagen, die für einkommensschwache Familien oder sozial benachteiligte Gruppen bereitgestellt werden.

Gemeinnützige Zwecke

Immobilien, die für gemeinnützige oder öffentliche Zwecke genutzt werden, können von der IMU befreit sein. Dazu gehören Schulen, Krankenhäuser, öffentliche Gebäude und ähnliche Einrichtungen.

Historische Denkmäler und kulturelle Stätten

Immobilien, die als historische Denkmäler oder kulturelle Stätten anerkannt sind, können von der IMU befreit sein. Dies gilt für Gebäude oder Bereiche, die einen besonderen kulturellen oder historischen Wert haben.

Landwirtschaftliche Flächen

In einigen Fällen können landwirtschaftliche Flächen von der IMU befreit sein. Dies gilt insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe oder Flächen, die aktiv für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Wohnungen italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland

Gemäß den Bestimmungen können italienische Staatsbürger, unabhängig von ihrem Wohnsitzort, eine Befreiung von der IMU für ihre Wohnungen in Italien beantragen, sofern sie als Hauptwohnsitz gelten und nicht als Luxusimmobilien eingestuft werden.

Wohnungen von Menschen, die in Pflegeheimen leben

Die Befreiung von der IMU für Wohnungen von Menschen in Pflegeheimen ist eine spezielle Regelung, die darauf abzielt, die finanzielle Belastung für diese Personen zu reduzieren. Um für die Befreiung in Frage zu kommen, müssen die Bewohner nachweisen, dass die Wohnung nicht als ihr Hauptwohnsitz gilt und dass sie den Hauptteil ihres Lebens in der Pflegeeinrichtung verbringen. Dieser Nachweis kann in Form von Bescheinigungen oder anderen Dokumenten von der Einrichtung erbracht werden.

Eine Wohnung, die gemeinsames Eigentum während einer Partnerschaft war und einem dieser Partner nach der Trennung zugesprochen wurde

Wenn die Wohnung als Hauptwohnsitz des zugesprochenen Partners gilt und nicht als Luxusimmobilie eingestuft wird, kann eine Befreiung von der IMU beantragt werden. Es ist wichtig, die genauen Kriterien und Verfahren in der jeweiligen Gemeinde zu überprüfen, da diese variieren können. 

Immobilien von Militärangehörigen, z.B. Soldaten

Gemäß den Bestimmungen können Militärpersonen, die in bestimmten Dienstverhältnissen stehen, Anspruch auf eine Befreiung von der IMU für ihre Immobilien haben. Dies betrifft in der Regel Angehörige des italienischen Militärs, die in den aktiven Dienst eingezogen wurden.

Kircheneigentum

Kircheneigentum kann von der IMU befreit sein. Religiöse Institutionen wie Kirchen oder kirchliche Einrichtungen können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Befreiung von der IMU haben. In einigen Fällen sind Immobilien, die für religiöse Zwecke genutzt werden, automatisch von der IMU befreit, während andere Immobilien, die kommerziell genutzt werden, möglicherweise der IMU unterliegen. Es ist ratsam, sich mit der zuständigen religiösen Institution oder der örtlichen Steuerbehörde in Verbindung zu setzen, um genaue Informationen über die Befreiung von der IMU für Kircheneigentum zu erhalten.


In folgenden Fällen fällt die IMU an.

Wenn der Kauf einer einzelnen Villa in Betracht gezogen wird, stellt sich die Frage, ob die Zahlung der IMU erforderlich ist. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei einer kleinen Villa gelten die oben genannten Bestimmungen.

Wenn es sich jedoch um eine große Villa handelt (über 230 qm Fläche, minimum 3 Badezimmer und zudem Garagen, Lagerräume, einen großen Garten und Wohneinheiten für Dienstpersonal besitzt, dann ist die Entrichtung der IMU fällig.

Diese spezielle Immobilie findet unter der Kategorie A/1 im Grundbuch Platz.

Ebenfalls fällig wird die IMU in Italien, beim Kauf eines Anwesens, eines historischen Wohnsitzes bzw. eines Schlosses. Handelt es sich um Gebäude historischen Wertes, reduziert sich die IMU um 50% – vorausgesetzt es liegt eine Bestätigung über den kulturellen Wert vor.

Man kann zusammenfassend sagen, dass die IMU-Steuer für Immobilien der Kategorie A/1, A/8 und A/9 anfallen.

Hier finden Sie einen Überblick auf Immobilien, auf die die IMU auf jedenfall anfällt:

Zweitwohnungen und Ferienhäuser
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Immobilie besitzen, sei es eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus, unterliegt diese Immobilie in der Regel der IMU. Unabhängig von der Art der Immobilie oder deren Nutzung als Ferienwohnung oder Wochenendhaus wird die IMU darauf erhoben.

Gewerbeimmobilien
Immobilien, die für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke genutzt werden, wie Bürogebäude, Läden oder Fabriken, unterliegen ebenfalls der IMU. Die Höhe der IMU für Gewerbeimmobilien kann von derjenigen für Wohnimmobilien abweichen und wird häufig anhand des Katasterwerts und der Art der gewerblichen Nutzung berechnet.

Luxusimmobilien
Luxusimmobilien, die einen besonders hohen Wert haben, können einer zusätzlichen Steuer namens „Imposta di Lusso“ unterliegen. Diese Steuer wird auf Immobilien mit einem Katasterwert über einem bestimmten Schwellenwert erhoben und richtet sich nach dem Wert der Immobilie.

Nicht genutzte Immobilien
Falls Sie eine Immobilie besitzen, die nicht als Hauptwohnsitz oder für geschäftliche Zwecke genutzt wird und leer steht, wird die IMU dennoch fällig. Auch wenn die Immobilie nicht aktiv genutzt wird, wird sie weiterhin als Eigentum betrachtet und unterliegt daher der IMU.

Erbbaurechte
Wenn Sie ein Erbbaurecht besitzen, das es Ihnen ermöglicht, ein Grundstück zu nutzen, das einer anderen Partei gehört, unterliegt das Erbbaurecht der IMU. Die Höhe der Steuer kann von den Bedingungen des Erbbaurechts und dem Wert des betreffenden Grundstücks abhängen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regeln und Satzungen für die IMU von der Gemeinde abhängen können. Wir informieren Sie über die spezifischen Vorschriften Ihrer Gemeinde und stellen sicher, dass Sie Ihren IMU-Verpflichtungen korrekt nachkommen.

Nachweis über IMU-Befreiung

Wie weist man nach, dass man IMU-steuerbefreit ist? 

Es sind Nachweise über die Registrierung des Wohnsitzes in Ihrer Immobilie nötig sowie die Meldung der Immobilie beim örtlichen Versorgungsunternehmen darüber, dass die Immobilie der Hauptwohnsitz ist und dass die Gemeinschaftskosten sowie Gebühren für die Müllabfuhr bezahlt sind.

Mit diesen Unterlagen legen Sie gültige Nachweise dafür vor, dass Ihre Immobilie von der IMU ausgenommen ist.Haben Sie Fragen zur IMU, weil Sie z.B. nicht sicher sind, welcher Fall auf Sie zutrifft oder benötigen Unterstützung bei der Registrierung bzw. Befreiung, kontaktieren Sie unsere Kanzlei.

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