Bedeutung der Caparra beim Immobilienkauf in Italien

Die Bedeutung der Caparra beim Immobilienkauf in Italien

Die Caparra wird als An- bzw. Reugeld bezeichnet. Diese Formen der Anzahlung sind im italienischen Codice civile in den Artikeln 1385 und 1386 geregelt.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Caparra confirmatoria die beliebtere Anzahlung ist. Das Angeld macht den Kauf verbindlicher und die Gefahr eines Rücktritts vom Vertrag wird verringert. Denn tritt der Käufer zurück, verliert er die geleistete Anzahlung; tritt hingegen der Verkäufer zurück, zahlt er die doppelte Anzahlung zurück an den Käufer. 

Wozu dienen die Caparra confirmatoria, das Angeld und die Caparra penitenziale, das Reugeld? 

Man unterscheidet beide Formen der Anzahlung hinsichtlich der finanziellen und vertraglichen Folgen. Die Caparra confermatoria ist eine bestätigende Anzahlung, auch Angeld genannt, die Caparra penitenziale ist eine „Strafzahlung“, auch Reugeld genannt.

Die bestätigende Anzahlung ist die Versicherung, dass das Immobiliengeschäft zustande kommt. 

Mit dem Reugeld ist geregelt, dass der Vertragspartner, falls ihm durch den Rücktritt des anderen Vertragspartners aus dem Vertrag Schäden entstanden sind, er gerichtlich eine Schadensersatzforderung durchsetzen oder gar auf Erfüllung des Vertrags bestehen kann. 

Höhe der Caparra

Üblicherweise wird ein Teilbetrag bis zu 30% der Kaufsumme vereinbart, die unmittelbar fällig ist.

Bei Vertragsabschluss und Übergang der Immobilie an den neuen Eigentümer erhält dieser die geleistete Anzahlung zurück bzw. diese wird verrechnet – das ist von individuell getroffenen Vereinbarungen abhängig.

Wichtig: Treffen Sie Nebenabsprachen stets schriftlich.

Der Käufer zahlt die Caparra nicht

Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung der Caparra, kann der Verkäufer schadenfrei den Rücktritt vom abgeschlossenen Vorvertrag in Erwägung ziehen. Kommt die Zahlung zu spät, darf er die Anzahlung sogar behalten. 

Eine weitere Option ist die Durchsetzung des Verkaufes und/oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sollte dem Verkäufer ein nachweisbarer Schaden entstanden sein.

Wenn es die Situation erfordert, kann der Verkäufer neben der Schadenersatzforderung, auf welche die Caparra angerechnet wird, vom Immobiliengeschäft zurücktreten und bereits geschlossene Verträge aufheben lassen.

Die als Reugeld bezeichnete Caparra ist fällig, wenn der Rücktritt vom Vertrag erfolgt, und verpflichtet beide Parteien zur Leistung des Reugeldes, wenn sie von ihrem -auch vertraglich festgelegten- Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

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