Inkasso

Wir setzen ihre Forderungen in Italien durch

Wir bieten Unternehmen und auch Privatpersonen im Rahmen von Inkassoleistungen rechtliche Beratung und die gerichtliche sowie außergerichtliche Beitreibung offener Forderungen in Italien an. Hierbei ist unerheblich aus welcher Art Vertrag die offene Forderung resultiert. Unsere Vertretung erstreckt sich dabei von anwaltlichen Mahnschreiben über die Vertretung vor den italienischen Gerichten bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens.

Übersicht

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Außergerichtliche Einigung

Im Rahmen der ersten Phase der Forderungsbetreibung steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung im Vordergrund, um ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden bzw. eine solide Basis für ein späteres gerichtliches Mahnverfahren zu setzen:

  • Auskunft von Banken und öffentlichen Datenbanken über vollstreckbare Vermögensgegenstände (Bankkonten, Immobilien, Kfz etc.)
  • Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung

Gerichtliches Mahnverfahren

Im Rahmen der zweiten Phase wird ein Gerichtverfahren eingeleitet, mit dem Ziel, einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Vorzugswürdig im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr ist ein Europäischer Vollstreckungstitel.

Zwangsvollstreckung

Erst im Rahmen der dritten Phase kann sodann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden:

  • Immobiliarvollstreckung (Eintragung von Hypotheken)
  • Kontenpfändung
  • Mobiliarvollstreckung (Sachwerte, Kraftfahrzeuge).