Das italienische Testament

Das italienische Erbrecht kennt das eigenhändige Testament (testamento olografo) und das notarielle Testament (testamento pubblico).

Das eigenhändige Testament ist in seiner Gesamtheit niedergeschrieben, mit Datum versehen und handsigniert durch den Erblasser; die Unterschrift steht am Ende der letztwilligen Verfügung, das Datum muss Tag, Monat und Jahr enthalten.

Das öffentliche Testament wird vom Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen empfangen. Hierbei trägt der Erblasser seinen letzten Willen vor und der Notar legt diesen, in Anwesenheit der zwei Zeugen, schriftlich nieder und liest anschließend das so errichtete Testament dem Erblasser laut vor.
Für den Fall, dass der Erblasser nicht in der Lage ist, das Testament eigenhändig zu unterzeichnen,
muss der Notar eine entsprechende Erklärung des Erblassers vor dem Lesen der Urkunde – unter besonderer Bezugnahme auf die Versicherung des Erblassers, Artikel 603 codice civile – erwähnen.

Das geheime Testament (testamento segreto) ist vom Erblasser oder von Dritten geschrieben. Es muss nicht notwendigerweise handschriftlich formuliert sein. Es besteht aus zwei Akten: der erste ist das Testament selbst, der zweite enthält die Erklärung des Notars, dass der Verfügende ihm das Testament, unter Anwesenheit von zwei Zeugen, persönlich übergeben hat.

Als internationales Testament bezeichnet man von Ausländern in Italien oder aber von Italienern im Ausland errichtete letztwillige Verfügungen. Die Gültigkeit eines ausländischen Testaments in Italien ist anhand von internationalen Übereinkommen zu bewerten.
Hierbei müssen Testamente, welche in EU-Mitgliedsstaaten errichtet worden sind und solche, welche in Drittstaaten errichtet worden sind, unterschieden werden.
Gemäß des in Italien ratifizierten Washingtoner Übereinkommens vom 26. Oktober 1973 ist ein internationales Testament nur dann gültig, wenn es an einen anerkannten Notar übergeben wird und der Erblasser das Testament im Beisein des Notars und zweier Zeugen unterzeichnet. Anschließend versehen der Notar und die Zeugen die letztwillige Verfügung mit ihrer Unterschrift. Der Notar fertigt sodann eine dem Testament beizufügende Bestätigung an.

Die speziellen Testamente sind diejenigen, die während bestimmter außergewöhnlicher Ereignisse (ansteckende Krankheiten, öffentliche Unglücke oder Unfallereignisse; an Bord von Schiffen oder Flugzeugen; letztwillige Verfügungen von Militärangehörigen) errichtet werden. Ihre Besonderheit besteht darin, dass sie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Ereignisses ihre Wirksamkeit verlieren, sobald es dem Verfasser möglich ist, die Einhaltung der gesetzlichen Formerfordernisse nachzuholen.

Benötigen Sie eine Beratung? Fordern Sie ein kostenloses Angebot an

Bitte nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf